Täglich sind vier Kehrmaschinen in Lünen für die Sauberkeit der Stadt im Einsatz.

Die Fußgängerbereiche der Innenstadt werden sieben mal in der Woche (montags bis samstags am Morgen und am Samstagabend) gereinigt.
Um die Reinigung zu erleichtern, sollten an den Reinigungstagen möglichst keine Fahrzeuge am Straßenrand oder in den Parkbuchten abgestellt werden.
In der Stadtreinigung gilt das Prinzip der Arbeitsteilung. Stadt Lünen und Anlieger haben unterschiedliche Reinigungspflichten! Diese sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lünen festgelegt.
So sind die Wirtschaftsbetriebe Lünen von der Stadt beauftragt, die Reinigung, Laubsammlung und den Räum- und Streudienst auf den Fahrbahnen, Radwegen und Nebenanlagen (Einbauten, Verkehrsinseln etc.) durchzuführen.
Die Eigentümer der an die Straßen und Gehwege angrenzenden Grundstücke sind verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück sauber zu halten - und zwar sowohl im Sommer als auch im Winter. Und das bedeutet:
Ausführliche Angaben über die Pflichten der Gehwegreinigung enthält der § 3 der Straßenreinigungssatzung.
Die Abfuhr von Grünabfällen kann noch bis zum 15. April bestellt werden
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