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Sonderabfall

Der Umwelt zuliebe - Schadstoffe schadlos entsorgen!

Sonderabfälle, die nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, belasten die Luft, das Wasser oder den Boden. Auch die eigene Gesundheit kann gefährdet sein.

Daher dürfen Abfälle, die unter die Kategorie Problemabfälle fallen, niemals über die normale Mülltonne, die Toilette oder gar in freier Natur entsorgt werden.

In Lünen betreibt die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft des Kreises Unna (GWA) auf ihrem Deponiestandort "Brückenkamp" eine stationäre Schadstoffannahmestation, die zu folgenden Zeiten geöffnet ist: 

Wochentag  Uhrzeit 
 Montag 8.00 bis 15.30 Uhr
 Dienstag 8.00 bis 15.30 Uhr
 Mittwoch 8.00 bis 15.30 Uhr 
 Donnerstag 8.00 bis 15.30 Uhr 
 Freitag 8.00 bis 15.30 Uhr
 Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr
 Kostenloses GWA-Service-Telefon: 0800/4001400

Schadstoffsammeltermine 2012

Wertstoffhof, Josef-Rethmann-Str. 2                                                     Freitag           17.02.2012          9 -12            
Wertstoffhof, Josef-Rethmann-Str. 2 Samstag 14.04.2012 9 - 12
Brambauer, Marktplatz Yorckstraße Freitag 11.05.2012 9 - 12
Wertstoffhof, Josef-Rethmann-Str. 2 Freitag 06.07.2012 9 - 12
Brambauer, Marktplatz Yorckstraße Freitag 14.09.2012 9 - 12
Wertstoffhof, Josef-Rethmann-Str. 2 Freitag 26.10.2012 9 - 12

Die Abgabe von schadstoffhaltigen Abfällen in haushaltsüblichen Mengen ist kostenlos.

Was gehört zur Schadstoffannahmestelle?

... aus dem Haushalt 
Abflussreiniger, Akkus, Allzweckreiniger, Backofenspray, Batterien, Desinfektionsmittel, Energiesparlampen, Entkalker, Fleckentferner,  Gold-/ Silberputzmittel, Grillreiniger, Haushaltsreiniger, Kalkentferner, Knopfzellen, Lederspray,  Möbelpflegemittel, Mottenschutz, Polituren,  Raumsprays, Rohrreiniger, Salmiak, Sanitärreiniger, Spiritus, gefüllte Spraydosen, WC-Reiniger

... aus Werkstatt, Hobby, Garten
Akkus, Chemikalien, Düngemittel, Entwickler, Feuerlöscher, Lacke und Farben, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Imprägnierungsmittel, Klebstoffe, Kondensatoren, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Pinselreiniger, PU-Schaumdosen, Schädlingsbekämpfungsmittel

... rund um's Auto
Autobatterien, Autopflegemittel, Bremsflüssigkeit, Dieselfilter, Entfroster, Frostschutzmittel, Luftfilter, Ölfilter, Kraftstoffe, Rostschutzmittel, Unterbodenschutz

... aus Körperpflege und Gesundheit
Blondiercreme, Deospray, Fieberthermometer, Haarspray, Nagellackentferner, Medikamente

Was kommt in die Restmülltonne?
Ausgehärtete Farbreste (über Restmülltonne ausklopfen, Gebinde in den Gelben Sack), Frittierfett (in Kunststoff- oder Glasbehälter), Glühbirnen

Das kommt auch nicht zur Schadstoffsammlung:
Altreifen, Chemische Kampfstoffe, defekte unverschlossene Gebinde, Druckgasflaschen, Halon-Feuerlöscher, Hausmüll, infektiöse Abfälle und entsprechende krankenhausspezifische Abfälle, Kältemittel, Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, radioaktive Abfälle, Tierkadaver, unbekannte Abfälle, Schadstoff-Abfälle mit Sonderstatus wie Eternit, Nachtspeicheröfen, Holz mit schädlichen Verunreinigungen oder Teerpappe


Schadstoffe richtig transportieren - sicher ist sicher!
Geben Sie Schadstoffe nicht vermischt in Taschen oder Beuteln bei der Sammelstelle ab. Verwenden Sie zum Transport einen Karton, das erleichtert die Sammlung. Lassen Sie die Problemabfälle möglichst in den Originalbehältern und verschließen diese. Schütten Sie Chemikalien niemals zusammen.

Wichtig: Rücknahmepflicht durch den Handel
Der Gesetzgeber hat den Handel verpflichtet, bestimmte Schadstoffe kostenlos zurückzunehmen. Mit dem Kauf des Produktes hat der Verbraucher bereits die Entsorgung bezahlt.

Altöl
Aufgrund der Rücknahmeverpflichtung des Handels hat der Kunde die Möglichkeit, das Altöl gegen Vorlage des Kaufbeleges kostenlos dort wieder abzugeben, wo er es erworben hat. Die Entsorgung des Altöls ist vom Händler schon im Verkaufspreis kalkuliert. Demnach sind Tankstellen, Werkstätten und auch SB-Märkte verpflichtet, Altöl entgegenzunehmen.

Medikamente
Nicht aufgebrauchte oder überlagerte Medikamente können in der Restmülltonne insbesondere für Kinder eine Gefahr darstellen, weil sie dort frei zugänglich sind. Viele Apotheken nehmen Medikamente kostenlos - ohne Beipackzettel, Durchdrückfolie und Umverpackung - zurück. Fragen Sie danach.

Batterien
Hier ist der Handel verpflichtet, alte Batterien und Akkus kostenlos zurückzunehmen, unabhängig davon, ob neue Batterien gekauft werden. Gleichzeitig besteht für den Verbraucher eine Rückgabepflicht.

Halon-Feuerlöscher
Die Verwendung von Halonen als Feuerlöschmittel ist seit dem 1.01.1994 verboten. Händler und Vertreiber sind zur Rücknahme alter Halon-Feuerlöscher verpflichtet. Die Rückgabe bedeutet auch keine Verpflichtung zum Neukauf. Unbrauchbare sonstige Feuerlöscher können bei der GWA-Schadstoffsammelstelle Lünen/Brückenkamp entgeltfrei abgegeben werden. 

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